Diese Reklamationsordnung für den Einzelhandel (im Folgenden "Reklamationsordnung" genannt) regelt die Art und Weise und die Bedingungen für die Reklamation von Mängeln an Waren und Dienstleistungen, die über den Online-Shop https://innenturen.at vom Unternehmen:
DOOR HOLDING EUROPE s.r.o., mit Sitz U Továren 260/25, Praha 15 - Hostivař, 102 00
IdNr.: 27909590
USt-IdNr.: CZ27909590
Eingetragen: im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 125808
Zustelladresse: DOOR HOLDING EUROPE s.r.o., Průběžná 1548/90, Prag 10, 100 00
Kontakt-E-Mail: reklamace@erkado.cz
als Verkäufer verkauft
und von Ihnen als Käufer erworben werden..
REKLAMATION VON WAREN.
1. FÜR WELCHE MÄNGEL HAFTEN WIR?
1.1 Als Verkäufer haften wir dafür, dass die Ware wie bestellt an Sie geliefert wird und dass die Ware bei Erhalt frei von Mängeln ist. Dies bedeutet, dass die Ware bei Erhalt insbesondere:
- die Eigenschaften hat, die zwischen uns vereinbart wurden, die wir beschreiben oder die Sie angesichts der Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der Werbung erwarten durften;
- in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht vorliegt;
- den Anforderungen der Gesetzgebung entspricht;
- für den von uns angegebenen Zweck oder für den Zweck, für den die gekaufte Ware üblicherweise verwendet wird, geeignet ist;
- der zwischen uns vereinbarten Qualität oder der Qualität entspricht, die nach den für die Art der Waren geltenden und wirksamen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist;
- frei von Rechtsmängeln ist, d. h. die Ware ist frei von Schutzrechten Dritter und die Ware ist mit den für ihre ordnungsgemäße Nutzung erforderlichen Dokumenten und Papieren ausgestattet.
Darüber hinaus haften wir dafür, dass diese Mängel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
1.2 Unterschiede in den Farbnuancen in der Realität und auf elektronischen Anzeigegeräten können nicht als Mangel der Ware angesehen werden. Wenn Sie ein Verbraucher sind und die Ware nicht Ihren Vorstellungen entspricht, haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einzelhandel vom Vertrag zurückzutreten.
1.3 Wenn Sie Verbraucher sind und sich der Mangel der Ware innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt zeigt, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
2. WIE LANG IST DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST?
2.1 Für ungebrauchte Verbrauchsgüter beträgt die Gewährleistungsfrist vierundzwanzig Monate ab Erhalt der Ware, es sei denn, auf der Webschnittstelle, in den Begleitpapieren der Ware oder in der Werbung ist eine längere Gewährleistungsfrist angegeben.
2.2 Im Falle des Umtauschs oder der Reparatur der Ware beginnt für die neue Ware oder die ausgetauschten Teile und Ersatzteile keine neue Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich in diesem Fall jedoch um den Zeitraum, in dem Sie die Ware aufgrund des Mangels nicht nutzen konnten, d. h. insbesondere um den Zeitraum, in dem sich die Ware in Reparatur befindet.
3. WELCHE RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG HABEN SIE ALS VERBRAUCHER?
3.1 Ihre Rechte aus einer mangelhaften Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere nach den §§ 2099 bis 2117 sowie den §§ 2165 bis 2174.
3.2 Nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen stehen Ihnen insbesondere die folgenden Rechte zu:
- Ergänzung dessen, was noch fehlt.
Liefern wir weniger als die vereinbarte Menge oder liefern wir unvollständige Ware, haben Sie das Recht auf Ergänzung dessen, was noch fehlt. - Rabatt auf den Kaufpreis.
War die Ware bereits bei Erhalt mangelhaft oder ist der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten, können Sie jederzeit einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis verlangen. - Ersatz von Ware oder mangelhaften Teilen von Ware.
Den Ersatz der Ware oder des mangelhaften Teils der Ware können Sie immer verlangen, wenn dies im Hinblick auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist (d. h. insbesondere, wenn eine sofortige Reparatur nicht möglich ist) und wenn es sich nicht nur um eine geringfügige Vertragsverletzung handelt. Sie haben kein Recht auf Umtausch der Ware, wenn nur ein Teil der Ware (eine Komponente) mangelhaft ist. Wenn wir während des Reklamationsverfahrens zum Schluss kommen, dass nur eine Komponente der Ware mangelhaft ist, werden wir diese Komponente ersetzen.
Für Ware, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurde, können Sie keinen Umtausch beanspruchen. Stattdessen können Sie einen Rabatt auf den Kaufpreis beanspruchen. - Reparatur der Sache.
Wenn die Ware repariert werden kann, haben Sie das Recht, den Mangel kostenlos beheben zu lassen.
Sollte sich während des Reklamationsverfahrens herausstellen, dass wir die Ware nicht reparieren können, werden wir Sie unverzüglich informieren, und Sie können eine andere, hier aufgeführte Methode zur Abwicklung der Reklamation wählen. - e. Gelderstattung (Rücktritt vom Vertrag).
- die Lieferung einer mangelhaften oder unvollständigen Sache durch uns eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; oder
- wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben, der Sie daran hindert, die Ware ordnungsgemäß zu nutzen, oder wir nicht in der Lage sind, die Ware mit diesem Mangel zu ersetzen (z. B. weil die Ware nicht mehr hergestellt wird); oder
- Sie die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen können, weil der Mangel nach der Reparatur erneut auftritt (das erneute Auftreten desselben Mangels nach mindestens zwei vorangegangenen Reparaturen); oder
- die Ware eine größere Anzahl von Mängeln aufweist (gleichzeitiges Auftreten von mindestens drei behebbaren Mängeln, von denen jeder die ordnungsgemäße Nutzung der Ware verhindert); oder
- wir die Frist für die Bearbeitung der Reklamation nicht einhalten bzw. nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Reklamation für Abhilfe sorgen.
4. WELCHE RECHTE HABEN SIE BEI MANGELHAFTER LEISTUNG, WENN SIE KEIN VERBRAUCHER SIND?
4.1 Ihre Rechte aus einer mangelhaften Leistung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere nach den §§ 2099 bis 2117.
4.2 Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine wesentliche Vertragsverletzung, so stehen Ihnen die folgenden Rechte aus mangelhafter Leistung zu:
- Beseitigung des Mangels durch Lieferung einer neuen Sache ohne Mangel oder durch Lieferung der fehlenden Sache;
- Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache;
- angemessener Preisnachlass auf den Kaufpreis; oder
- Rücktritt vom Vertrag.
4.3 Handelt es sich bei dem Mangel der Ware um eine unerhebliche Vertragsverletzung, so kann der Käufer Folgendes verlangen:
- die Beseitigung des Mangels; oder
- einen angemessenen Nachlass auf den Einkaufspreis.
4.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die gewählte Art der Reklamationsabwicklung bei der Meldung des Mangels mitzuteilen, andernfalls wird der Verkäufer darüber entscheiden. Die getroffene Auswahl kann nur nach Absprache mit dem Verkäufer geändert werden.
Hält der Käufer den Mangel für eine wesentliche Vertragsverletzung, ist er verpflichtet, dies dem Verkäufer zu beweisen.
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer bis zur Ausübung seines Rechts auf Minderung des Kaufpreises oder bis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, fehlende Ware zu liefern oder einen Rechtsmangel zu beseitigen (insbesondere fehlende Dokumente zu liefern).
5. WANN KÖNNEN DIE RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG NICHT AUSGEÜBT WERDEN?
5.1 Voraussetzung für den Umtausch von Ware oder die Gelderstattung (Rücktritt vom Vertrag) ist, dass Sie die Ware in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie erhalten haben. Eine Ausnahme sind Fälle, in denen:
- eine Veränderung des Zustands als Ergebnis einer Inspektion zur Feststellung des Mangels eingetreten ist;
- Sie den Artikel vor der Entdeckung des Mangels benutzt haben;
- Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe der Sache in unverändertem Zustand nicht durch eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits verursacht haben; oder
- Sie die Sache vor der Entdeckung des Mangels verkauft, verbraucht oder im Rahmen der üblichen Nutzung verändert haben; ist dies nur teilweise geschehen, so haben Sie uns das zurückzugeben, was Sie noch zurückgeben können, und uns in dem Umfang zu entschädigen, in dem Sie von der Nutzung der Sache profitiert haben.
5.2 In den folgenden Fällen stehen Ihnen keine Rechte aus mangelhafter Leistung zu:
- der Mangel war Ihnen vor der Annahme der Ware bekannt;
- die Garantiezeit ist abgelaufen;
- Sie haben den Mangel selbst verursacht, insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben bei der Bearbeitung des Angebots oder der Vermessung;
- für offensichtliche Mängel an der Ware nach Beginn der Montage. Ein offensichtlicher Mangel ist ein Mangel, der die folgenden Kriterien erfüllt: - aus einer Entfernung von mindestens 1,5 m sichtbar;
- fehlende Oberfläche unter der Dichtung oder in Bereichen, die für den ästhetischen Wert nicht wichtig sind;
- Unterschiede in den Farbtönen, die sich aus der natürlichen Färbung der Holzstruktur ergeben, die für die Einzigartigkeit des Produkts entscheidend ist;
- Abnutzung und Verschleiß durch normalen Gebrauch;
- Schäden am Lack oder an der Oberfläche, die durch die Entfernung von Verschmutzungen, Klebebändern und anderen vom Käufer verwendeten Materialien entstehen;
- Vornahme von Konstruktionsänderungen, die nicht vom Verkäufer genehmigt wurden;
- Ablösen der Oberfläche aufgrund unsachgemäßer Betriebsbedingungen;
- als Folge einer fehlerhaften Montage durch den Käufer selbst.
- andere, sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware ergebende Mängel.
- Sachen, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden – nur in Bezug auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde; oder
- mit dem bloßen Auge bei diffusem Licht beurteilt;
6. WIE IST BEI EINER REKLAMATION VORZUGEHEN?
6.1 Sie müssen die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels bei uns geltend machen.
6.2 Reklamationen werden an jeder unserer Betriebsstätten, an der Adresse unseres Lagers, an der die Annahme der Reklamation in Anbetracht des verkauften Sortiments möglich ist, und an unserem Geschäftssitz entgegengenommen. Zur schnellstmöglichen Abwicklung der Reklamation empfehlen wir Ihnen, unser Lager zu nutzen.
6.3 Empfohlenes Reklamationsverfahren:
- Um die Bearbeitung zu beschleunigen, können Sie uns vorab telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über Ihre Reklamation informieren;
- Gleichzeitig ist es ratsam, uns mitzuteilen, welches Recht Sie aus der mangelhaften Leistung gewählt haben, d. h. ob Sie an der Ergänzung dessen, was fehlt, einem Nachlass auf den Kaufpreis, dem Umtausch der Ware oder ihrer mangelhaften Teile, der Reparatur der Sache, der Gelderstattung oder anderen Rechten gemäß dieser Reklamationsordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch interessiert sind;
- Senden Sie die reklamierte Ware zusammen mit der Reklamation oder später (anders als per Nachnahme, die wir nicht akzeptieren) an die Adresse unseres Lagers, wobei wir Ihnen empfehlen, die Ware beim Versand auf geeignete Weise zu verpacken, um eine Beschädigung oder Zerstörung zu verhindern;
- Zur Erleichterung des Verfahrens ist es ratsam, einen Kaufnachweis für die Ware oder ein Steuerdokument beizufügen – eine Rechnung, falls ausgestellt, oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware belegt, zusammen mit einer Beschreibung des Mangels und einem Vorschlag, wie die Reklamation abgewickelt werden soll.
Die Nichteinhaltung einer der vorgenannten Schritte oder die Nichtvorlage eines der vorgenannten Dokumente steht der Anerkennung der Reklamation gemäß den gesetzlichen Bedingungen nicht entgegen.
6.4 Wenn Sie ein Recht wählen, das aus objektiven Gründen nicht gewährt werden kann (insbesondere bei nicht behebbaren Mängeln oder bei einem nicht möglichen Umtausch der Ware), werden wir Sie unverzüglich kontaktieren. In diesem Fall können Sie ein anderes Recht gemäß dieser Reklamationsordnung wählen..
REKLAMATION DER MONTAGE VON WARE, DER VERMESSUNG UND ANDERER DIENSTLEISTUNGEN.
1. FÜR WELCHE MÄNGEL AN DEN ERBRACHTEN LEISTUNGEN HAFTEN WIR?
1.1 Wir haften dafür, dass die Montage der Ware, die Vermessung oder andere Leistungen, die bei ihrer Ausführung ausgeführt werden (nachfolgend "Dienstleistungen") genannt), einwandfrei und vertragsgemäß erbracht werden. Vertragskonformität bedeutet insbesondere, dass die Dienstleistungen:
- mit ihrer Beschreibung auf der Webschnittstelle oder in der Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag übereinstimmen;
- innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens bereitgestellt werden;
- mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht werden;
- den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
2. BIS WANN KANN ICH MEINE RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG DER DIENSTE AUSÜBEN?
2.1 Die Dienstleistungen können im Zuge ihrer Erbringung reklamiert werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu reklamieren. Spätestens sechs Monate nach Erbringung der Dienstleistungen können Sie einen Mangel reklamieren.
3. WELCHE RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG HABEN SIE?
3.1 Falls Ihnen die Dienstleistung mangelhaft erbracht wurde, haben Sie das Recht auf:
- unentgeltliche Nachbesserung (insbesondere auf nachträgliche Montage der Ware, Neuvermessung oder Nachbesserung einer sonstigen Leistung);
- einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Dienstleistung;
- Rücktritt vom Vertrag und Gelderstattung (nur wenn die mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt).
Alle anderen Rechte nach geltendem Recht werden durch diese Bestimmung nicht berührt..
4. WANN KÖNNEN DIE RECHTE AUS MANGELHAFTER LEISTUNG NICHT AUSGEÜBT WERDEN?
In den folgenden Fällen stehen Ihnen die Rechte aus mangelhafter Leistung nicht zu:
- Der Mangel war Ihnen vor der Annahme der Ware bekannt.
- Die Garantiezeit ist abgelaufen.
- Sie haben den Mangel selbst verursacht, insbesondere durch falsche oder unvollständige Angaben bei der Bearbeitung des Angebots oder der Vermessung;
- für offensichtliche Mängel an der Ware nach Beginn der Montage. Ein offensichtlicher Mangel ist ein Mangel, der die folgenden Kriterien erfüllt: - aus einer Entfernung von mindestens 1,5 m sichtbar;
- fehlende Oberfläche unter der Dichtung oder in Bereichen, die für den ästhetischen Wert nicht wichtig sind;
- Unterschiede in den Farbtönen, die sich aus der natürlichen Färbung der Holzstruktur ergeben, die für die Einzigartigkeit des Produkts entscheidend ist;
- Abnutzung und Verschleiß durch normalen Gebrauch;
- Schäden am Lack oder an der Oberfläche, die durch die Entfernung von Verschmutzungen, Klebebändern und anderen vom Käufer verwendeten Materialien entstehen;
- Vornahme von Konstruktionsänderungen, die nicht vom Verkäufer genehmigt wurden;
- Ablösen der Oberfläche aufgrund unsachgemäßer Betriebsbedingungen.
- als Folge einer fehlerhaften Montage durch den Käufer selbst.
- andere, sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware ergebende Mängel.
- Sachen, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden – nur in Bezug auf den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde; oder
- Risse in der Acrylfarbe, die während des Einbaus um die Türrahmen herum aufgetragen wurde;
- mit dem bloßen Auge bei diffusem Licht beurteilt;
5. WIE IST BEI EINER REKLAMATION VORZUGEHEN?
5.1 Sie müssen die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels bei uns geltend machen.
5.2 Reklamationen können während der Erbringung der Dienstleistung mündlich, per E-Mail oder schriftlich geltend gemacht werden. Wenn Sie eine Reklamation geltend machen, empfehlen wir Ihnen, so genau wie möglich zu beschreiben, worin Sie einen Mangel an der Dienstleistung sehen. Dadurch wird die Reklamationsabwicklung beschleunigt.
5.3 Im Falle einer strittigen Reklamation entscheiden wir innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Geltendmachung der Reklamation über deren Anerkennung.
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR REKLAMATIONEN VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN.
1. WIE BEARBEITEN WIR DIE REKLAMATION?
1.1 Der Zeitpunkt der Reklamation ist der Zeitpunkt, zu dem wir über das Auftreten eines Mangels informiert wurden und das Recht auf Haftung für Mängel an der verkauften Sache oder für Mängel an der erbrachten Dienstleistung ausgeübt wurde.
1.2 Wenn Sie ein Verbraucher sind, entscheiden wir über die eingegangene Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen. Diese Frist umfasst nicht die je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung angemessene Zeit für eine professionelle Beurteilung des Mangels. Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, werden, wenn Sie Verbraucher sind, unverzüglich bearbeitet, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation, es sei denn, wir vereinbaren eine längere Frist.
1.3 Bei einer Reklamation stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung aus, aus der hervorgeht, wann Sie das Recht ausgeübt haben, welchen Inhalt die Reklamation hat und welche Art der Bearbeitung der Reklamation Sie wünschen. Außerdem stellen wir Ihnen (nach der Reklamationsabwicklung) eine Bestätigung über das Datum und die Art der Reklamationsabwicklung aus, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
1.4 Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Sie Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten, die bei der Reklamation von Waren entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Recht auf Erstattung dieser Kosten innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist für die Mängelrüge geltend machen müssen.
Diese Reklamationsordnung ist ab dem 01.01.2024 gültig und wirksam.